Patienten sollten sich vor Antritt einer Flugreise bei
Ihrem Lungenfacharzt vergewissern, ob diese wegen der durch die
Druckverhältnisse „dünnen Luft“ bedenkenlos durchgeführt werden kann.
Auch die Dauer des Fluges spielt dabei eine Rolle.
air-be-c Beatmungstechnik hat durch die Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung ein Gutachten zur Klassifizierung nach den Gefahrgutvorschriften
für den Luftverkehr (ICAO T.I.) anfertigen lassen. Im Ergebnis wird bestätigt,
daß der transportable Sauerstoffkonzentrator bedenkenlos als Handgepäck mitgeführt
werden darf. Die entsprechenden Dokumente des Luftfahrt-Bundesamtes
(Gutachten vom 22.07. in Deutsch und Englisch sowie LBA vom 10.08) liegt zum
Herunterladen bereit.
Die Abmessungen des Koffers sind innerhalb der Toleranz für Handgepäck.
Wegen der sensiblen Elektronik an Bord ist es jedoch nicht gestattet, den
transportablen Sauerstoffkonzentrator während des Fluges zu benutzen.
Sollten Sie darüber hinaus während des Fluges auf die Zufuhr von Sauerstoff
angewiesen sein, empfehlen wir die Benutzung einer Sauerstoffdruckflasche.
Einer Meldung des Luftfahrt-Bundesamtes zufolge ist das Mitführen einer Sauerstoffflasche mit 2 l Inhalt und einem
Fülldruck von 200 bar möglich (Information des Luftfahrtbundesamtes zur Mitnahme von „kleinen Sauerstoff-Zylindern" als Passagiergepäck).
Im Einzelfall sollte dies vorher mit der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter abgeklärt werden, um Probleme am
Flughafen zu vermeiden.
In jedem Fall ist es ratsam, einen sog. Sauerstoff-Pass mitzuführen.
Darin wird von Ihrem Lungenfacharzt bescheinigt, daß Sie aus
medizinischen Gründen auf die Zufuhr von Sauerstoff angewiesen sind.